Pflichtvortrag in Q1 bis Q3

Der Pflichtvortrag in Q1 bis Q3 dient den Schüler/innen zu Übungszwecken und verfolgt darüber hinaus das Ziel einer signifikanten Verbesserung des Gesamtergebnisses der Schule in der 5. Prüfungskomponente. 

Alle Schüler/innen halten in Q1, Q2 oder Q3 einen zu bewertenden Pflichtvortrag in einem Grundkurs- oder Leistungskursfach mit allen zu bewertenden Kriterien gemäß dem schulinternen Bewertungsprotokoll der 5. PK. Der Vortrag kann nicht in einem Seminarkurs gehalten werden und auch nicht als Klausurersatzleistung dienen.